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Jobangebot ablehnen

Jobangebot ablehnen – so geht es richtig

Die meisten Menschen bewerben sich nicht nur bei einem Unternehmen, sondern haben gleichzeitig mehrere Bewerbungsverfahren am Laufen. Dabei kann es passieren, dass Sie nicht nur einen Arbeitgeber von sich überzeugen, sondern gleich mehrere. Es liegt nun bei Ihnen, welches Angebot Sie jetzt annehmen und welches ablehnen wollen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie professionell ein Jobangebot ablehnen und mit welchen Formulierungen Sie sich die Chance, zukünftig doch nochmals bei einem „abgelehnten“ Arbeitgeber zu landen, nicht verbauen.

Gründe, um ein Jobangebot abzulehnen

Als erstes stellt sich Ihnen wahrscheinlich die Frage, aus welche Gründen Sie überhaupt ein Jobangebot ablehnen sollten. Diese Frage ist völlig berechtigt, da Sie ggf. ein längeres Bewerbungsverfahren hinter sich haben und Ihre Bewerbung schließlich mit der Absicht abgeschickt wurde, den Job anzutreten. Das Jobangebot abzulehnen, scheint daher im ersten Augenblick nicht unbedingt logisch. Jedoch gibt es einige berechtigte Gründe, weswegen Sie ein Jobangebot ablehnen könnten.

Sie haben sich für eine andere Stelle entschieden

Wie eingangs erwähnt, ist es überhaupt nicht ungewöhnlich, mehrere Jobangebote gleichzeitig zu erhalten, wenn Sie sich bei mehreren Unternehmen beworben haben. In dieser Situation bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als sich für eines der Angebote zu entscheiden und die übrigen Angebote abzulehnen. Entscheiden Sie sich für den Job, der in Ihren Augen am besten zu Ihnen passt und sagen Sie den anderen Unternehmen ab.

Schlechten Eindruck vom Arbeitgeber

Vor allem in Vorstellungsgesprächen stellt sich manchmal heraus, dass ein Unternehmen nicht so sehr überzeugen kann, wie die Stellenanzeige hoffen ließ. Manchmal „funkt“ es einfach nicht, ein anderes Mal kann es aber auch an „harten Fakten“ wie bspw. dem Gehalt, scheitern, dass man zusammenfindet. Ist für Sie schon direkt klar, dass Sie hier nicht arbeiten möchten, macht es auf jeden Fall Sinn, nicht erst auf ein Feedback des Unternehmens zu warten, sondern die Bewerbung von sich aus zurückzuziehen.

Unprofessioneller Arbeitgeber

Neben konkreten Eckdaten eines Jobs oder Problemen auf der zwischenmenschlichen Ebene gibt es auch organisatorische Warnzeichen, die darauf hindeuten können, dass ein Arbeitgeber nicht die beste Wahl ist. Lange Reaktionszeiten, ausbleibendes Feedback oder immer wieder verschobene Termine ohne nachvollziehbare Erklärung können zeigen, dass es auch in der späteren Zusammenarbeit nicht unbedingt rund laufen wird.

Zu wenig Gehalt

Wird das Gehalt zum ersten Mal im Vorstellungsgespräch genannt und können auch andere zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers ein in Ihren Augen zu niedriges Gehalt nicht kompensieren, ist auch das durchaus ein legitimer Grund, um ein Angebot auszuschlagen. Normalerweise sollte man das aber direkt im Vorstellungsgespräch thematisieren, um zu prüfen, ob man sich nicht doch einig werden kann. Spricht man das Thema erst dann an, wenn bereits ein Angebot vorliegt, macht das auf die meisten Arbeitgeber zumeist keinen guten Eindruck – die Chancen, jetzt noch erfolgreich zu verhandeln, sind eher gering.

Veränderte Lebensumstände

Auch heute kommt es noch viel zu oft vor, dass zwischen Bewerbung und Angebot mitunter Monate verstreichen. In dieser Zeit können sich auch ganz einfach die eigenen Lebensumstände ändern, was dazu führt, dass man die angebotene Stelle ablehnen muss. Wer bspw. krank oder schwanger wird, hat ggf. zunächst einmal andere Prioritäten als unter diesen Voraussetzungen einen neuen Job anzutreten. Auch wenn Sie rein rechtlich nicht immer dazu verpflichtet sind, derartige Dinge gegenüber einem Arbeitgeber offen zu legen, macht es in den allermeisten Fällen Sinn, von sich aus offen darüber zu sprechen. Wenn man dann vereinbart, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu sprechen, stehen die Chancen für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit wesentlich besser, als wenn Sie so etwas verschweigen und wenige Wochen nach Antritt der Stelle für längere Zeit ausfallen.

Wie lehne ich ein Jobangebot am besten ab?

Sei es, dass Sie beim Antritt eines neuen Jobs feststellen, dass die neue Stelle doch nicht Ihren Erwartungen entspricht oder auch, dass Sie einfach in wenigen Jahren aus anderen Gründen erneut auf Jobsuche sind: Wer erhaltene Jobangebote professionell ausschlägt, hinterlässt keine verbrannte Erde und hat bei einer erneuten Bewerbung gute Chancen, positiv in Erinnerung geblieben zu sein. 

Um Ihre Chancen in der Zukunft nicht zu verbauen, seien Sie möglichst höflich bei der Ablehnung des Jobangebots. Dazu gehört auch, dass Sie dies zeitnah tun und nicht erst auf Nachfrage des Arbeitgebers zu verstehen geben, dass Sie kein Interesse mehr haben. Je länger Sie sich nicht beim Arbeitgeber melden, desto höher ist seinerseits der Aufwand im Bewerbungsprozess und umso schlechter der von Ihnen hinterlassene Eindruck. Schließlich müssen nach Ihrer Absage weitere Bewerber*innen kontaktiert werden, die auch auf ein Jobangebot warten.

So oder so: das Schlechteste, was Sie tun können, ist, sich gar nicht zu melden. Ein kurzer Anruf kostet nicht viel Zeit, wirkt persönlicher und bietet die Gelegenheit, Unklarheiten zu beseitigen. Es kann jedoch auch sein, dass die Personaler eine schriftliche Absage zur Dokumentation brauchen. Falls die Situation es hergibt, können Sie dem Arbeitgeber auch weiteren Kontakt anbieten. Dies ist aber ganz Ihren Präferenzen überlassen.

Behalten Sie dabei bitte immer im Hinterkopf, dass der Personaler zumeist schon eine Menge Zeit in Sie und Ihre Bewerbung investiert hat. Er hat sich mit Ihrer Bewerbung auseinandergesetzt, Sie mit den Mitbewerber*innen verglichen und sich auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet. Dass das Unternehmen sich für Sie entschieden hat, sollte für Sie nicht selbstverständlich sein. Daher ist es auf jeden Fall ratsam, Ihrem Gegenüber stets auch klarzumachen, dass Ihnen das bewusst ist und Sie das wertschätzen.

Sofern Sie sich ganz sicher sind, dass Sie mit diesem Arbeitgeber auch zukünftig nichts mehr zu tun haben wollen, können Sie ihn auch um die Löschung Ihrer Bewerbungsdaten bitten. Das sollte nach einer gewissen Zeit auch ganz automatisch passieren, aber gerade bei kleineren Unternehmen kann man sich darauf nicht immer verlassen.

Was gehört konkret in eine Absage

Um ein Jobangebot abzulehnen, können Sie natürlich einfach eine Textvorlage nutzen (s. unten), die Sie einfach nur minimal anpassen müssen. Prinzipiell ist ein solches Vorgehen völlig ausreichend, aber ein solcher Dreizeiler kann für den zuständigen Menschen auch ziemlich frustrierend sein, wenn beide Parteien bereits viel Zeit investiert haben und dann keine konkrete Info dazu kommt, warum der Job nun abgelehnt wurde.

Feedback geben

Zumindest in diesen Fällen sollten Sie dem Personaler konstruktiv erklären, wieso es zur Ablehnung kommt. Dies ist natürlich nicht zwingend, hilft dem Gegenüber jedoch dabei, Ihre Beweggründe nachzuvollziehen.

Fanden Sie ein anderes Angebot passender oder welche Faktoren haben Ihre Entscheidung beeinflusst? Was hätte das Unternehmen besser machen können?

Durch eine begründete Absage kann der Personaler ggf. den eigenen Recruitingprozess verbessern. Sie bleiben gleichzeitig in Folge von konstruktivem Feedback nicht (nur) mit einer Enttäuschung verbunden im Kopf, sondern als Jemand, der professionell und wertschätzend mit anderen umgeht. Da dies (leider) nicht selbstverständlich ist, kann man sich auf die Weise leicht von anderen Kandidat*innen (für die Zukunft) abheben.

Bereitschaft für Zusammenarbeit in der Zukunft signalisieren

Falls der Arbeitgeber grundsätzlich für Sie in Frage kommt, geben Sie dies auch in Ihrer Absage an. Niemand kann vorhersagen, was in ein, zwei oder fünf Jahren passiert und ggf. sind Sie dann erneut auf Jobsuche. Falls Sie sich in Zukunft doch für das Unternehmen entscheiden sollten, haben Sie einen positiven Eindruck hinterlassen.

Muster, um ein Jobangebot per E-Mail abzulehnen

Falls Sie sich dafür entscheiden per E-Mail abzusagen, könnte das beispielhaft so aussehen:


Sehr geehrte/geehrter [Name des Personalers],
 

vielen Dank für Ihre positive Nachricht vom XX.XX. bzgl. meiner Bewerbung. Ich freue mich sehr über das Jobangebot und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen.

Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich nach ausgiebiger Überlegung entschlossen habe, ein anderes Jobangebot anzunehmen. Dieses passt besser zu meinen Erwartungen und meinen Vorstellungen bzgl. meiner beruflichen Zukunft.
 

Vielen Dank nochmals für das Jobangebot und weiterhin viel Erfolg bei der Besetzung der Stelle.
 

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
 

Diese Variante ist kurz und bündig. Mit etwas ausführlicherem Feedback und dem grundsätzlich signalisierten Interesse, in Zukunft doch noch für das Unternehmen tätig zu werden, könnte das Ganze auch so aussehen:


Sehr geehrte/geehrter [Name des Personalers],
 

vielen Dank für Ihre positive Nachricht vom XX.XX. bzgl. meiner Bewerbung. Ich freue mich sehr über das Jobangebot und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen.

Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich nach ausgiebiger Überlegung entschlossen habe, ein anderes Jobangebot anzunehmen. Vom gesamten Prozess war ich positiv überrascht – dass es mit Bewerbungen so schnell gehen kann, hatte ich nicht erwartet. Auch waren die Kolleg*innen aus der Fachabteilung sehr sympathisch.
 

Allerdings habe ich ein Angebot für eine Stelle erhalten, die noch besser zu meinen aktuellen Schwerpunkten und Vorstellungen passt. Ich würde ich mich jedoch sehr freuen, wenn ich mich zukünftig erneut melden darf, sofern sich daran etwas ändert.
 

Vielen Dank nochmals für das Jobangebot und weiterhin viel Erfolg bei der Besetzung der Stelle.
 

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
 

Ein Jobangebot ablehnen, wenn Sie bereits zugesagt haben

Nun kann es zu dem seltenen Fall kommen, dass Sie bereits ein Jobangebot angenommen haben, sich jedoch danach dagegen entscheiden. Sei es, dass Sie neue Informationen über das Unternehmen erhalten haben, der Arbeitsvertrag der mündlichen Absprache widerspricht oder sich doch über ein weiteres Jobangebot freuen können, welches eher Ihren Vorstellungen entspricht.

Sie haben vor Ihrem ersten Arbeitstag doch noch ein anderes Angebot erhalten

Es kann dazu kommen, dass Sie bereits ein Jobangebot angenommen haben und kurze Zeit später ein anderes Angebot erhalten, welches eher Ihren Erwartungen entspricht. Falls Sie lediglich eine mündliche Zusage gegeben und den Arbeitsvertrag noch nicht schriftlich unterschrieben haben, sind in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Eine Ausnahme wäre, wenn beide Parteien unter Zeugen eine ausdrückliche Absichtserklärung abgegeben haben, dass ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde. Ein Arbeitsvertrag kann nämlich auch mündlich abgeschlossen werden und bedarf nicht zwingend der schriftlichen Form.

Arbeitsvertrag widerspricht der mündlichen Absprache

Falls Sie das Jobangebot angenommen und bereits den Arbeitsvertrag postalisch erhalten haben, kann auch folgendes passieren: Sie lesen sich den Arbeitsvertrag im Detail durch und Ihnen fallen Formulierungen auf, die Sie nicht mündlich abgesprochen hatten. Nun kann es sein, dass diese Passagen fälschlicherweise aus dem Mustervertrag übernommen wurden. Hier hilft ein kurzes, aufklärendes Gespräch. Fühlen Sie sich jedoch hintergangen und zweifeln nun ganz grundsätzlich an diesem Arbeitgeber, können Sie sich natürlich dazu entscheiden, den Vertrag nicht zu unterschreiben. Lassen Sie den Arbeitgeber in jedem Fall schnellstmöglich wissen, wie Sie sich entschieden haben.

Wie können Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, wenn Sie noch keine Zusage erhalten haben?

Falls Sie Ihre Bewerbung zurückziehen wollen, bevor Sie überhaupt eine Rückmeldung oder eine Zusage erhalten haben, dann sieht das Vorgehen identisch aus. Geben Sie dem Personaler möglichst zeitig Bescheid, wie Sie sich entschieden haben. Somit kann das Unternehmen sich auf die anderen Bewerber*innen konzentrieren. Durch die Begründung, dass Sie beispielsweise bereits einem anderen Jobangebot zugesagt haben, können Sie dem Personaler die Einordnung vereinfachen. Hierbei gilt natürlich auch, dass Sie im Idealfall einen positiven Eindruck hinterlassen. Denn für den Fall, dass Sie doch auf diesen Arbeitgeber zurückkommen sollten, schadet es nicht, dass er Sie im Guten in Erinnerung behalten hat.

Zu kompliziert? Bewerben Sie sich einfach bei Orizon!

Bewerbungsprozesse können ganz schön zeit- und nervenraubend sein. Wir bieten Ihnen eine Alternative dazu: Bewerben Sie sich einfach bei uns und wir kümmern uns für Sie darum, passende Unternehmen zu finden. Entweder werden Sie fest bei uns angestellt und arbeiten dann bei unseren Kundenunternehmen oder wir vermitteln Sie direkt an einen zu Ihnen passenden Arbeitgeber in Festanstellung. Für Sie ist unser Service natürlich völlig kostenlos.

Sonderfall: Jobangebot vom Arbeitsamt ablehnen

Neben solchen Jobangeboten, für die Sie sich selbst beworben haben, können sie durchaus auch in die Situation kommen, dass das Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit bzw. Ihr*e Ansprechpartner*in dort Ihnen Stellen zuweist, auf die Sie sich bewerben müssen bzw. die Sie bei einer Zusage auch antreten müssen.

In der Regel müssen Sie jedoch nicht jeden Vermittlungsvorschlag ausnahmslos annehmen. Sie müssen die Stelle nur antreten, wenn diese auch für Sie zumutbar ist. Zumutbar wird vom Jobcenter konkretisiert als „körperlich, geistig und seelisch“ in der Lage, die Arbeit auszuführen.

Das kann mitunter ziemlich bizarre Züge annehmen und so ist die beste Taktik, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und dem Ganzen vorzubeugen, indem Sie sich selbst auf für Sie passende Stellen bewerben. Wir können Ihnen natürlich ebenfalls bei der Jobsuche behilflich sein, wenn Sie sich bei uns bewerben. 

Sonderfall II: Jobangebote von Recruitern bei Xing oder LinkedIn ablehnen

Wer ein Konto bei den beruflichen Social Media Netzwerken Xing oder LinkedIn hat, wird früher oder später auch von Recruitern kontaktiert werden, die ungefragt mit einem Jobangebot ums Eck kommen. Manchmal ist das super, weil die Angebote wirklich spannend sein können und gut zu den eigenen Fähigkeiten passen – somit wird das Thema auch dann interessant, wenn man gerade eigentlich gar nicht auf Jobsuche ist.

Anders schaut es aus, wenn Recruiter sich keine Mühe gemacht haben, Ihr Profil auch nur einmal anzusehen und mit unpassenden Angeboten zu Ihnen kommen.

Im ersten Fall sollten Sie auch bei Nicht-Interesse eine freundliche Absage als Rückmeldung rausschicken. Ihr Gegenüber scheint schließlich bemüht zu sein und vielleicht passt es beim nächsten Mal ja doch ganz genau. Sieht man eindeutig, dass derjenige sich vorab gar keine Mühe gemacht hat, sollte man das von Ihnen auch nicht erwarten. Ignorieren oder (trotzdem freundliches) Feedback, dass die Stelle überhaupt nicht zu Ihrem Profil passt, sind in einem solchen Fall völlig legitim.

Häufige Fragen zum Ablehnen eines Jobangebots

Wie lehne ich ein Jobangebot ab?

Ein Jobangebot können Sie per E-Mail oder telefonisch ablehnen. Alternativ können Sie auch per Post ablehnen, jedoch sind die anderen beiden Optionen schneller und verkürzen die Wartezeiten für den Arbeitgeber. Worauf Sie bei Ihrer Absage unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Sollte ich ein Muster nutzen, um Jobangebot abzulehnen?

Vorlagen und Muster für Absagen können für Fälle, in denen Sie definitiv nicht wieder bei dem Unternehmen vorstellig werden wollen, ausreichen. Wollen Sie sich die Option offenhalten, zukünftig erneut eine Bewerbung bei dem Unternehmen einzureichen, ist es meistens sinnvoller, etwas mehr Energie in die Absage zu stecken. Worauf Sie dabei achten sollten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.