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Wie kündige ich richtig?

Chef, ich gehe! Wie schreibe ich eine Kündigung?

Der neue Traumjob winkt bereits und der Vertrag mit dem zukünftigen Arbeitgeber ist so gut wie unterschrieben? Dann wird es dringend Zeit Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Je früher Sie das Thema angehen desto besser, denn eine ordentliche Kündigung ist der Grundstein für einen sauberen Weggang. Hier unsere Tipps für Ihr Kündigungsschreiben:

Sie haben es getan und die Entscheidung getroffen, Ihren Job zu kündigen. Jetzt sollten Sie sich dringend an Ihr Kündigungsschreiben setzen. Dabei ist vor allem zu beachten, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen und mit Ihrem vollständigen Namen unterschrieben sein muss – so schreibt es das Arbeitsrecht vor. Achtung: Eine Kündigung per E-Mail oder Fax reicht NICHT aus!

Kündigung schreiben: Werden Sie konkret

Von allzu kreativen Formulierungen sollten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben besser die Finger lassen. Bleiben Sie möglichst sachlich und bringen Sie Ihre Absicht knapp und eindeutig auf den Punkt. Gründe für die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie hier nicht nennen: Ein schlichtes aber deutliches "Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum DATUM“, hilfsweise „zum nächstmöglichen Termin“, reicht völlig aus. Vergessen Sie nicht, um die Bestätigung des Erhalts der Kündigung sowie die Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu bitten. Als Hilfestellung stehen Ihnen im Internet Muster-Kündigungen als Vorlage zur Verfügung. Eine Kündigung sollten Sie im besten Fall immer persönlich überreichen und sich den Erhalt direkt bestätigen lassen.

Das A und O: Kündigungsfristen einhalten

Relevant für eine Kündigung ist nicht nur wie sie kündigen, sondern vor allem wann Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Ausschlaggebend ist hierfür, wann Ihr Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber eingeht und nicht welches Datum in Ihrem Briefkopf steht. Nach der vertraglich vereinbarten Probezeit von längstens 6 Monaten gilt für Arbeitnehmer in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Genauso gut kann es aber sein, dass in Ihrem Arbeitsvertrag eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Sie kennen Ihre Kündigungsfrist nicht? Dann sollten Sie sich schleunigst informieren, mitunter können die Kündigungsfristen von Arbeitgeber zu Arbeitgeber stark variieren. Achten Sie deshalb explizit darauf, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Falls Sie Ihre Kündigung nicht persönlich übergeben, schicken Sie den Brief im Idealfall als Einwurf-Einschreiben. So können Sie sich sicher gehen, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

Soll ich meinen Job kündigen?

Urlaubsanspruch: So will es das Gesetz

Was passiert eigentlich mit Ihrem Urlaubsanspruch nach einer Kündigung? Selbstverständlich bleibt Ihnen dieser auch während der Kündigungsfrist erhalten und der verbleibende Resturlaubsanspruch sollte - sofern möglich - auch genommen werden. Seien Sie selbstbewusst und fordern Sie Ihr Recht auf die Gewährung des Urlaubes ein, die Verteilung des Resturlaubes ist aber grundsätzlich mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Nur so können Sie auch für sich selbst einen sauberen Schlussstrich Ihres Arbeitsverhältnisses ziehen und sich umso mehr auf den neuen Job freuen! Für Urlaubsansprüche, die nicht bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses genommen werden können, besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung mit der letzten Abrechnung.

Stil bewahren: Trennen Sie sich im Guten

Und tschüss! Gedanklich sind Sie vermutlich bereits bei Ihrem neuen Arbeitgeber und würden lieber heute als morgen das Handtuch werfen und den neuen Job antreten. Was jetzt ganz wichtig ist: Bleiben Sie Ihrem aktuellen Arbeitgeber gegenüber fair und unterrichten Sie Ihren Chef so bald wie möglich davon, dass Sie das Unternehmen verlassen werden und kündigen möchte. Erklären Sie ihm ruhig und freundlich, warum Sie gehen und sich nach einer neuen beruflichen Herausforderung sehnen. Bleiben Sie dabei höflich und positiv: Alte Kamellen herauszuholen, was Sie alles gestört hat, ist jetzt fehl am Platz: Das bringt weder Ihnen noch Ihrem Chef etwas. Bedanken Sie sich dagegen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Sie Ihrem Chef und dem Unternehmen weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Lästern über den Chef: Lassen Sie es lieber bleiben

Klar, es gab sicher Gründe, warum Sie Ihren Job hinter sich gelassen haben, darunter vielleicht auch weniger schöne. Trotzdem: Lassen Sie das Lästern bleiben, auch wenn Sie bereits im neuen Job sind. Irgendwann wird Ihnen das Ganze wieder auf die Füße fallen, denn bekanntlich sieht man sich ja immer zweimal im Leben. Gut möglich, dass Sie eines Tages mit einem Ihrer alten Kollegen oder sogar dem Chef wieder einmal zusammenarbeiten (müssen). Also: Gehen Sie möglichst im Guten auseinander und lassen Sie den Dampf besser im stillen Kämmerlein ab.