Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
Probearbeit

Probearbeiten – das sollten Sie als Bewerber wissen

Nach Ihrer Bewerbung haben Sie das Angebot für ein oder zwei Tage Probearbeit? Das ist in den meisten Fällen super. Sie sind dem neuen Job jetzt schon einen großen Schritt näher! Aber wofür ist Probearbeiten eigentlich gut? Und worauf sollten Sie achten? Wir erklären Ihnen im Folgenden alles, was Sie über das Probearbeiten wissen sollten.

Was ist Probearbeit?

In vielen Branchen ist es üblich, dass potenzielle Mitarbeiter*innen für eine begrenzte Zeit testweise in einem Unternehmen arbeiten. Erst danach werden sie dann ganz regulär eingestellt. So können sie ihre Fähigkeiten in der Praxis beweisen und zeigen, dass sie zur Stelle passen.

Die Probearbeit ist für Bewerber*innen auch noch aus einem anderen Grund eine wertvolle Gelegenheit: sie können das Unternehmen und das Arbeitsumfeld kennenlernen.

Arbeitgeber können hingegen Bewerber bei tatsächlich anfallenden Aufgaben erleben. So können sie die Leistung und die Arbeitsweise in der Praxis bewerten.

Es ist dabei von Bedeutung, dass der Ablauf der Probearbeit gerecht und transparent ist. Arbeitgeber sollten dafür sorgen, dass Bewerber*innen während der Testphase adäquat behandelt werden. Dazu zählt auch ihnen Feedback zur Verbesserung der Leistung zu geben. Bewerber*innen sollten zeigen, was sie können, um die Eignung für die Position zu beweisen. Das umfasst sowohl fachliche Fähigkeiten als auch menschliche Kompetenzen im Team.

Probearbeit für eine Ausbildung

Besonders auch dann, wenn es um einen Ausbildungsplatz geht, sind Probearbeitstage nicht ungewöhnlich. Die meisten Bewerber können bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz kaum oder gar keine Arbeitserfahrung vorweisen. Probearbeit hilft auch in diesen Fällen den Unternehmen. Sie erfahren so wesentlich mehr über einen Kandidaten als durch Zeugnisse und Gespräche.

Gleichzeitig haben auch Bewerber so vorab die Chance einen etwas besseren Eindruck von der Arbeit zu gewinnen. Falls dann Vorstellung und Realität weiter auseinanderliegen sollten als gedacht, ist es keine Schande, es sich noch einmal anders zu überlegen und die Bewerbung zurückzuziehen. Das ist für beide Seiten besser, als wenn es erst nach einigen Monaten in der Ausbildung passiert.

Wie frage ich am besten, um die Möglichkeit zum Probearbeiten zu bekommen?

Grundlegend gibt es vor allem zwei Varianten, um die Bitte nach Probearbeit zu begründen:

  1. Sie möchten sich beweisen – Wenn Sie wissen, dass Sie auf dem Papier durch wenig Erfahrung oder schlechte Noten nicht unbedingt wie der passendste Kandidat für die Stelle wirken, sprechen Sie das einfach an. Sagen Sie etwas wie: „Ich weiß, dass meine Noten auf dem Abschlusszeugnis nicht so gut sind. Aber ich würde Ihnen gerne bei einem Probearbeitstag beweisen, dass ich trotzdem super für die Stelle bin.“ wird Ihnen Niemand übelnehmen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie ein „Nein“ zu hören und Sie haben nichts verloren.
  2. Sie möchten mehr über das Unternehmen erfahren – Es ist ebenfalls völlig in Ordnung einfach nach einem Probearbeitstag zu fragen, um sich einen besseren Eindruck vom Unternehmen zu machen. In dieser Situation kommt es aber sehr auf ihr Gegenüber an, ob eine solche Bitte positiv oder negativ wahrgenommen wird. Leider gibt es hier keine Patentlösung. Ihnen bleibt auf Ihr Bauchgefühl zu hören, wann das Risiko es Wert ist.

Mindestens genau so entscheidend wie das „wie“, dürfte aber auch das „wann“ sein. Wer weiß, dass er es „auf dem Papier“ schwer hat ein Unternehmen von sich zu überzeugen, sollte das schon bei der Bewerbung ansprechen. Stellen Sie Zweifel beim Unternehmen erst im Vorstellungsgespräch fest, ist es auch nicht verkehrt es direkt im Gespräch anzubieten.

Steht der Wunsch, einen besseren Eindruck vom Unternehmen zu bekommen, bei Ihnen im Vordergrund? Dann stellen Sie Ihre Fragen am besten gegen Ende des Vorstellungsgesprächs. Im besten Fall kann der Wunsch dann schon sehr konkret werden. Sie könnten dann beispielsweise darum bitten ganz konkrete Arbeiten begleiten zu dürfen. Das macht Ihren Wunsch für Ihr Gegenüber bestenfalls auch deutlich nachvollziehbarer.

Probearbeit zusagen – so bestätigen Sie den Termin

Sie haben eine Einladung zum Probearbeiten erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Dann müssen Sie jetzt nur noch kurz bestätigen, dass Sie diese Einladung annehmen. Wenn Sie auch noch Fragen haben, geht das am einfachsten telefonisch. Das könnte dann so ablaufen:

  1. 1. Bedanken Sie sich zunächst für die Einladung und sagen Sie, dass Sie sehr gerne da sein werden.
  2. Falls Sie noch Fragen haben („Sollte ich etwas mitbringen?“, „Wo genau soll ich melden?“, „Gibt es Vorgaben, was ich zur Probearbeit anziehen sollte?“ oder ähnliches) stellen Sie sie im Anschluss.
  3. Bedanken Sie sich für das Gespräch und verabschieden Sie sich freundlich.

Ist für sie alles klar, können Sie auch einfach kurz per E-Mail zusagen. Das könnte zum Beispiel so aussehen:

„Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für die Einladung zum Probetag. Ich freue mich schon sehr darauf. Ich werde Ihnen zeigen, dass ich die richtige Wahl für die Stelle als Beispielmacher bin. Gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Termin am xx.xx.20xx. Ich werde wie gewünscht um xx Uhr vor Ort sein.

Viele Grüße

Max Muster“

Schnuppertag und Praktikum - das sind die Unterschiede zur Probearbeit

Schnuppertag: Durch einen Schnuppertag können Sie einen kurzen Einblick in einen bestimmten Beruf, ein Unternehmen oder eine Tätigkeit erlangen. In der Regel dauert ein Schnuppertag lediglich einen Tag oder einige Stunden. Bei einem Schnuppertag bekommen Bewerber die Möglichkeit den Arbeitsplatz kennenzulernen. Sie können die Mitarbeiter*innen treffen und bekommen einen ersten Eindruck von der Arbeit. Der Begriff kann synonym für Probearbeit benutzt werden, auch wenn Probearbeit manchmal einige Tage mehr andauern kann.

Praktikum: Ein Praktikum ist eine längerfristige und strukturierte Arbeitsperiode in einem Unternehmen. Es dient dazu, praktische Erfahrungen zu sammeln und Einblicke in einen bestimmten Arbeitsbereich zu erhalten. In der Regel dauert es mehrere Wochen oder sogar Monate. Ein Praktikum dauert damit deutlich länger als die übliche Probearbeit.

Praktika können bezahlt oder unbezahlt sein und unterschiedliche Ziele verfolgen. Sie sammeln dabei Berufserfahrung oder entwickeln neue Fähigkeiten. Außerdem erkunden Sie potenzielle Karrierewege. Sie sollten jedoch genau hingucken, ob ein Praktikum ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ist. Dies hat nämlich Auswirkungen auf Rechte und Pflichten für beide Seiten.

Sollte ich auf einen Vertrag für die Probearbeit bestehen?

Zum Probearbeiten ist ein formeller Vertrag nicht üblich. Bei der Probearbeit spricht man nämlich von einem sogenannten „Einfühlungsverhältnis“. Im Gegensatz zu einem „Arbeitsverhältnis“ gibt es dabei so gut wie keine Rechte oder Pflichten für beide Seiten. Es geht eben nicht darum, dass „Arbeit“ gegen Bezahlung getauscht wird. Somit können Sie beispielsweise auch durch einige Tage Probearbeit keinen Urlaubsanspruch erwerben. Bei einem Einfühlungsverhältnis wie einem Probearbeitstag sollen beide Seiten die Gelegenheit haben sich besser kennenzulernen. Dies schafft die Voraussetzung, um zu entscheiden, ob es anschließend zu einem Arbeitsverhältnis kommen kann.

Um Missverständnisse zu vermeiden, klären Sie einige Punkte im Vorfeld. Setzen Sie ggf. sogar eine schriftliche Vereinbarung mit den wichtigsten Eckdaten auf.

Was sollte bei der Organisation von Probearbeit beachtet werden?

Dauer und Zeitpunkt: Es ist sinnvoll, im Voraus mit dem Unternehmen zu klären: Wie lange wird die Probearbeit dauern? An welchem Tag oder in welchem Zeitraum soll sie stattfinden?

Arbeitszeiten: Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Arbeitszeiten. Die genauen Arbeitszeiten für den Probearbeitstag dürfen nicht vorgegeben werden. Natürlich sollte der Arbeitgeber sagen, wann Sie vorbeikommen sollen, aber vorgeschrieben werden kann es nicht.  Sie können also theoretisch jederzeit die Probearbeit beenden oder unterbrechen. Wenn Sie den Job haben wollen, ist das aber natürlich nicht anzuraten. Stattdessen sollten Sie sich bspw. bei den Pausen an Mitarbeiter*innen vor Ort orientieren bzw. dies vorher absprechen.

Aufgaben und Tätigkeiten: Im Voraus sollten ebenfalls die jeweiligen zu erwartenden Aufgaben und Tätigkeiten während der Probearbeit abgeklärt sein. Bewerber*innen sind so bestmöglich vorbereitet und wissen, was erwartet wird. Dabei kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie komplette Aufgaben eigenständig übernehmen. Sie sollten eher als „Zuschauer“ vorhandene Mitarbeiter begleiten. Teilaufgaben können Sie aber natürlich erledigen und so zeigen, was Sie können.

Bezahlung und Vergütung: In aller Regel wird für einen Probearbeitstag keine Vergütung gezahlt, da es sich um eine Gelegenheit zum Kennenlernen handelt. Eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten oder auch Verpflegung ist hingegen deutlich üblicher.

Versicherungsschutz: Die Fragen rund um die Versicherung im Falle von Unfällen beim Probearbeiten war lange Zeit strittig. 2019 hat das Bundessozialgericht jedoch entschieden, dass auch bei Probearbeit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift.

Sie sollten allerdings sicherstellen, dass Sie über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Die meisten Unternehmen werden darauf wertlegen. Sollten Sie nämlich versehentlich irgendetwas während des Probearbeitens beschädigen, ist der Schaden nicht durch eine Versicherung der Firma abgedeckt. Sie müssen dafür aufkommen. Bei einem heruntergefallenen Kaffeebecher wird das zu verschmerzen sein. Wird aber eine teure Maschine in Mitleidenschaft gezogen, sieht das schon anders aus.

Vertraulichkeit und Datenschutz: Wenn Sie eine Vereinbarung zum Datenschutz unterschreiben sollen, ist dies heutzutage auch nicht mehr unüblich. Sie sichern so zu, dass Sie mit Informationen, die Sie ggf. erhalten, vertraulich umgehen werden. So kann das Unternehmen auch sicherstellen, dass der Datenschutz eingehalten wird.

Feedback und Auswertung: Zum Schluss sollte abgeklärt werden, was nach der Probearbeit passiert. Hierbei kann vereinbart werden, wie und wann Feedback zur Probearbeit gegeben wird. Es kann auch vereinbart werden, ob es eine formelle Auswertung oder Evaluation gibt. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, einfach offensiv zu fragen: „Was möchten Sie von mir sehen?“. „Was zeigt Ihnen, dass ich der richtige für die Stelle bin?“. Dabei sollten Sie sich nicht verstellen. Es geht darum, ob Sie bestimmte Fähigkeiten oder Kenntnisse in der Praxis beweisen sollten.
 

Wie geht es nach der Probearbeit weiter?

Im besten Fall gibt es am Ende der Probearbeit noch ein Gespräch, in dem Sie ein erstes Feedback erhalten. Die meisten Unternehmen werden dann trotzdem noch um etwas Zeit für eine Entscheidung bitten. Falls der Mitarbeiter des Unternehmens hier noch sehr unkonkret bleibt, fragen Sie ruhig freundlich nach. Fragen Sie, wann Sie in etwa mit einer Rückmeldung rechnen können.

In manchen Fällen braucht es diese Wartezeit aber gar nicht. Sie bekommen nicht erst nach einigen Tagen sondern direkt einen Arbeitsvertrag angeboten.

Ein Dankesschreiben nach der Probearbeit?

Bekommen Sie nicht direkt ein Angebot? Dann kann es sinnvoll sein, am Abend des letzten Probearbeitstages eine kurze E-Mail zu schicken, um sich zu bedanken. Alternativ können Sie dies auch am darauffolgenden Morgen tun.

Dabei müssen Sie keinen halben Roman verfassen. Bedanken Sie sich für die Chance und heben sie ein, zwei Punkte hervor, die Ihnen besonders gefallen haben. Machen Sie abschließend klar, dass Sie weiterhin an der Stelle interessiert sind.

Eine solche Dankes-E-Mail könnte zum Beispiel so aussehen:

„Sehr geehrter Herr Müller,
ich möchte mich nur kurz für die Gelegenheit bedanken einen besseren Einblick in die Abläufe bei Ihnen erhalten zu haben. Die Kolleginnen und Kollegen waren wirklich sehr nett. Es war sehr spannend, wie Sie das Thema xy lösen. Ich würde mich nach wie vor sehr freuen künftig zum Team der Müller GmbH zu gehören und freue mich auf Ihre Entscheidung.
Viele Grüße
Max Mustermann“

Nach der Probearbeit den Job ablehnen

Natürlich kann es passieren, dass Sie bei der Probearbeit feststellen, dass die Stelle doch nicht Ihren Vorstellungen entspricht. In diesem Fall ist es nur fair, wenn Sie das auch möglichst direkt mitteilen. Es ist ratsam, nicht an Ort und Stelle eine Absage auszusprechen. Das sollten Sie am nächsten Tag per E-Mail erledigen. Wenn Ihnen direkt ein Angebot gemacht wird, sollten Sie nicht total begeistert tun. Spielen Sie dann sofort mit offenen Karten.

Eine Absage per E-Mail könnte so aussehen:

„Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für die Gelegenheit die Muster GmbH beim Probearbeiten besser kennenzulernen. Die Kollegen und Kolleginnen waren wirklich sehr nett. Sie haben mir einen guten Eindruck davon vermittelt, was mich erwarten würde. Leider musste ich feststellen, dass die Aufgaben doch nicht so zu meinen Vorstellungen passen, wie ich es gedacht hatte. Daher möchte ich meine Bewerbung hiermit zurückziehen.
Viele Grüße
Max Mustermann“

Wie lange sollten Sie nach der Probearbeit warten, bis Sie eine Rückfrage zum Stand stellen?

Falls Sie es verpasst haben, vor oder direkt nach der Probearbeit zu fragen, wie der weitere Ablauf aussieht und wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können, empfehlen wir: Warten Sie mindestens eine Woche ab. Wenn Ihnen das noch zu schnell vorkommt, warten Sie 14 Tage. Sollten Sie so lange nichts gehört haben, ist eine Nachfrage in jedem Fall völlig legitim.

Probearbeit in bestimmten Situationen

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie sich befinden könnten, in denen Sie sich fragen, ob Sie ein Angebot zum Probearbeiten annehmen sollten. Oder ob Sie überhaupt dürfen. Daher gucken wir uns einfach einmal eine Reihe unterschiedlicher Szenarien an.

Probearbeit während Arbeitslosigkeit

Der wohl häufigste Fall ist, dass Sie aktuell arbeitslos und auf der Suche nach einem neuen Job sind. Falls Sie denken, dass in diesem Fall nicht viel zu beachten sei, haben Sie nicht ganz unrecht. Wenn Sie Geld von der Agentur für Arbeit erhalten oder Bürgergeld beziehen, sieht das jedoch ein wenig anders aus.

Muss Probearbeit beim Arbeitsamt oder Jobcenter gemeldet werden?

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, informieren Sie die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dies sollten Sie tun, bevor Sie zur Probearbeit gehen. An einigen Stellen wird auch von einer nötigen Genehmigung gesprochen. Nach unserem Verständnis ist dies vor allem für solche Fälle gedacht, in denen Probearbeit länger als ein oder zwei Tage andauern soll. Schaden kann es nicht, wenn die Behörde weiß, dass Sie aus einem triftigen Grund an gewissen Tagen nicht für andere Termine verfügbar sind.

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, raten wir Ihnen daher folgendes: Schicken Sie in den genannten Situationen grundsätzlich eine kurze Info vorab an Ihren zuständigen Betreuer per E-Mail. Darin sollte die Dauer der Probearbeit sowie Name und Anschrift des Unternehmens enthalten sein. Natürlich sollten Sie auch sagen, für welchen Job Sie sich dort beworben haben.

Probearbeit bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Ähnlich häufig kommt es vor, dass Jemand noch einen Job hat, aber bereits nach einen neuen sucht. Hier kommt es immer ein bisschen auf die individuellen Umstände an. Weiß ihr Chef bereits, dass Sie gehen wollen? Sie können auch sehr offen über eine Freistellung für einen Probearbeitstag sprechen. Haben Sie bereits eine Kündigung erhalten oder ist Ihr Arbeitsvertrag nur befristet, muss er Ihnen diese Möglichkeit sogar einräumen.

Ist in ihrem aktuellen Unternehmen bisher jedoch noch nicht bekannt, dass Sie gehen wollen, wird es meist etwas komplizierter.

Probearbeit während einer Krankschreibung

Sich von einem Arzt eine Krankschreibung zu besorgen, um einen Probearbeitstag wahrzunehmen ist keine gute Idee. Handelt es sich bei der Probearbeit um eine andere Tätigkeit als bei ihrem bisherigen Job, spricht rechtlich nicht unbedingt etwas dagegen. Diese Diskussion möchten sie aber nicht mit Ihrem Arbeitgeber führen müssen und das Risiko dafür ist recht hoch. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie ein solches Vorgehen rauskommen kann. Sparen Sie sich den Ärger.

Das alles gilt auch nur, wenn es auch tatsächlich einen Grund für die Krankschreibung gab. Wenn Sie den Arzt getäuscht haben, kann das schlimmstenfalls zu einer fristlosen Kündigung führen.

Probearbeit im Urlaub

Streng genommen ist es nur wenig besser Urlaub für Probearbeitstage zu nutzen. Da Urlaub in erster Linie der Erholung dienen soll, könnte man Ihnen daraus einen Strick drehen. Probearbeit bei einem anderen Unternehmen kann außerdem einen Verstoß gegen die Abmachungen in Ihrem Arbeitsvertrag darstellen. Das gilt auch im Urlaub.

Krank melden bei Probearbeit

Sie haben mit einem Unternehmen einen Termin zur Probearbeit vereinbart, aber sind krank geworden? Dann sollten Sie natürlich Ihrem Ansprechpartner im Unternehmen schnellstmöglich Bescheid geben. Sie müssen dabei selbstverständlich nicht sagen, was Sie haben, sollten aber einen Plan parat haben, wie es weitergehen könnte.

Wenn Sie noch nicht beim Arzt waren, sagen Sie das ruhig. Bitten Sie darum, sich später nach dem Arztbesuch noch einmal melden zu dürfen, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie bereits beim Arzt waren und er abschätzen konnte, wie lange Sie ausfallen werden, fragen Sie direkt nach einer Verschiebung. Bitten Sie, die Probearbeit auf einen Termin zu verlegen, an dem Sie voraussichtlich wieder genesen sind.


Wichtig: Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen spezialisierten Anwalt oder die zuständigen Behörden.