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Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber

Zwischenzeugnis – Das sollten Arbeitnehmer wissen

Vorgesetzte gehen, die Abteilung wird umstrukturiert, man rutscht in eine neue Position oder verabschiedet sich in die Elternzeit: Um seine Tätigkeitsbereiche und Leistungen entsprechend festzuhalten, kann sich ein Zwischenzeugnis durchaus lohnen. Allerdings macht die Bitte um ein Zwischenzeugnis Vorgesetzte häufig hellhörig. Steht etwa eine Kündigung im Raum? Dabei sind Zwischenzeugnisse nicht nur im Falle einer neuen Bewerbung relevant, sondern können auch einen wichtigen Stellenwert im Berufsleben einnehmen. Was genau ist also ein Zwischenzeugnis? Wie sieht es aus? Worauf sollte man achten? Wann hat man Anspruch darauf und wann ist es sinnvoll, eines anzufordern? Die Antworten auf alle diese Fragen liefern wir Ihnen in diesem Artikel.

Die Unterschiede von Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis

Wie der Name schon sagt: Das Zwischenzeugnis ist eine Art „Zwischenstufe“ des Arbeitszeugnisses und ähnelt diesem auch in Form und Inhalt. Daher wird mitunter auch von einem Zwischenarbeitszeugnis gesprochen. Wesentlicher Unterschied ist, dass es nicht am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, sondern mittendrin. Ein Zwischenzeugnis kann also während eines laufenden Arbeitsverhältnisses angefordert werden und ist damit ein vorläufiges Arbeitszeugnis, in dem das Beschäftigungsverhältnis, aktuelle Tätigkeiten und Leistungen festgehalten werden. Es ist damit völlig unabhängig von einer eventuellen Kündigung.

Bei Arbeitgebern ist dieses Dokument allerdings häufig unbeliebt: Es wird in den meisten Fällen von Arbeitnehmern angefragt, wenn sie sich anderswo bewerben möchten. Eine Nachfrage beim Arbeitgeber weckt also schnell den Verdacht, man wolle den Job wechseln und das Unternehmen verlassen. Entsprechend bedacht sollte man seine Anfrage an den Vorgesetzten stellen.

Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? – die rechtliche Situation

Wer bereits in einem Arbeitsverhältnis tätig war, hat in seinem Berufsleben wohl das ein oder andere Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen. Und das zu Recht: Als Arbeitnehmer haben Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Anders verhält es sich beim Zwischenzeugnis. Rein formal gibt es hier nämlich keinen gesetzlichen Anspruch auf das Dokument. In einigen Tarifverträgen, aber auch in manchen Arbeitsverträgen, ist deshalb vorab festgelegt, wann Arbeitnehmern ein Zwischenzeugnis zusteht.

Aber auch wenn das Zwischenzeugnis nicht vertraglich festgelegt ist, handelt es sich bei ihm um eine Nebenpflicht des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Das bedeutet, selbst wenn der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis im Gesetz nicht niedergeschrieben ist, können Arbeitnehmer ihn trotzdem geltend machen. Ein Rechtsanspruch ergibt sich dann aus einem „berechtigtem Interesse“.

„Berechtigtes Interesse“: Das sind mögliche Gründe für ein Zwischenzeugnis

Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt, können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber trotzdem jederzeit um ein Zwischenzeugnis bitten. Damit es dann aber auch wirklich erstellt wird, muss allerdings in aller Regel ein triftiger Grund oder ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegen.

Mögliche Gründe für ein Zwischenzeugnis können dabei zum Beispiel folgende sein:

  • Betriebszugehörigkeit – Sie sind bereits seit mehreren Jahren im Unternehmen tätig und haben noch keine schriftliche Beurteilung über Ihre Arbeitsleistung erhalten.
  • Abteilungswechsel / Positionswechsel – Sie wechseln innerhalb Ihres Unternehmens die Abteilung oder nehmen eine andere Position ein.
  • Beförderung / Weiterbildung – Sie wurden befördert oder haben eine Weiterbildung absolviert, die Sie für höhere Stellen qualifiziert.
  • Wechsel des Vorgesetzten – Sie bekommen eine neue Führungskraft, die nicht in der Lage ist, Ihre vorherige Arbeitsleistung angemessen zu beurteilen.  
  • Betriebsübernahme / Fusion – Ihre Organisationsstruktur ändert sich aufgrund einer Betriebsübernahme oder einer Fusion.
  • Geplanter Stellenabbau / Insolvenz – Ihr Unternehmen plant einen Stellenabbau oder droht insolvent zu werden und Sie wollen sich bereits vor einer möglichen Kündigung bei einem anderen Unternehmen bewerben.
  • Befristeter Arbeitsvertrag  – Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und Sie können sich nicht sicher sein, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden
  • Längere Abweseneheit (z.B. Elternzeit/Sabbatical) – Sie werden für längere Zeit nicht für Ihr Unternehmen tätig sein und können Ihre genaue Rückkehr noch nicht abschätzen oder planen.

Zwischenzeugnis anfordern – so klappt‘s

Da es keinen direkten gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt, existiert selbst bei „berechtigtem Interesse“ keine gesetzliche Frist, innerhalb derer Ihnen ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden muss. Insofern sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, denn zwei bis vier Wochen Wartezeit sind in vielen Unternehmen nicht unüblich.

Um das Zwischenzeugnis anzufordern, reicht häufig eine formlose E-Mail an Ihren direkten Vorgesetzten oder einen Mitarbeiter der Personalabteilung aus. Je nach Betrieb und persönlichem Verhältnis zum Chef sind auch mündliche Anfragen durchaus üblich.

Aber Obacht: Der erste Gedenke, der Ihrem Arbeitgeber jetzt sehr wahrscheinlich durch den Kopf geht, wird sein, dass Sie das Unternehmen verlassen möchten.

Unabhängig davon, ob das der Wahrheit entspricht oder nicht, könnte sich das Anfragen nach einem Zwischenzeugnis teilweise negativ auf Ihr Verhältnis mit dem Arbeitgeber auswirken. Daher sollten Sie sich im Voraus Gedanken darüber machen, ob Sie wirklich ein Zwischenzeugnis benötigen. Sollten Sie sich für einen Antrag entscheiden, empfiehlt es sich, bei der Bitte um ein Zwischenzeugnis dem Ganzen direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen und dem Arbeitgeber unaufgefordert einen überzeugenden Grund zu liefern, warum Sie das Zwischenzeugnis benötigen.

Vorlage zum Anfordern eines Zwischenzeugnisses

Wie schon angedeutet, gibt es keine besonderen formalen Vorgaben für die Beantragung eines Zwischenzeugnisses. Sie sollten nur auf jeden Fall darum bitten, dass es ein qualifiziertes Zwischenzeugnis wird (Unterschiede zum „einfachen Zwischenzeugnis“ siehe unten), einen Grund für die Anforderung des Zeugnisses angeben und falls es noch nicht weiter besprochen ist, eine glaubhafte Alternative zu ihrer ggf. anstehenden Kündigung liefern.

Ihre Beantragung des Zwischenzeugnisses per E-Mail könnte bspw. so aussehen:

Sehr geehrter/Sehr geehrte [Name des Vorgesetzten],
hiermit möchte ich Sie darum bitten mir ein qualifiziertes Zwischenzeugnis auszustellen. Angesichts der anstehenden Umstrukturierungen bei uns im Unternehmen möchte ich lediglich sicherstellen, dass meine bisherigen Leistungen einmal schriftlich festgehalten werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße
[Ihr Name]

Diese Vorlage können Sie natürlich ganz einfach an die tatsächlich bei Ihnen vorherrschende Situation anpassen. Ändern Sie einfach den zweiten Satz entsprechend ab und dann ab damit zum Chef.

Brauche ich ein einfaches oder ein qualifiziertes Zwischenzeugnis?

Bei der Anfrage nach einem Zwischenzeugnis stellt sich häufig die Frage, ob ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt worden soll.  Aber worin genau liegen die Unterschiede der beiden Varianten?

 Einfaches ZwischenzeugnisQualifiziertes Zwischenzeugnis
Briefkopf++
Persönliche Daten des Arbeitnehmers++
Beschäftigungsdauer++
Art der ausgeübten Tätigkeiten++
Leistungsbeurteilung-+
Sozialverhalten (Freundlichkeit, Motivation, Leistungsbereitschaft)-+

Das einfache Zwischenzeugnis enthält neben dem klassischen Briefkopf und den persönlichen Daten des Arbeitnehmers lediglich die Beschäftigungsdauer und die Art der ausgeübten Tätigkeiten, wohingegen das qualifizierte Zwischenzeugnis zusätzlich noch Leistung des Mitarbeiters und Anhaltspunkte zu seinem Sozialverhalten (Freundlichkeit, Motivation, Leistungsbereitschaft) zusammenfasst. In der Regel empfiehlt es sich also immer nach einem qualifizierten Zeugnis zu fragen, um eine detaillierte Auskunft über die Beurteilung der eigenen Leistung und des Sozialverhaltens zu bekommen.

Wie ist ein Zwischenzeugnis aufgebaut?

Ein Zwischenzeugnis ähnelt im Kern dem Inhalt und der Form eines Arbeitszeugnisses. Neben einigen Formalia sollten die Tätigkeiten der beurteilten Person genannt und ihre Leistungen sowie das zwischenmenschliche Verhalten beurteilt werden.

Folgenden Bausteine sollten in Ihrem Zwischenzeugnis vorhanden sein:

  • Briefkopf des Arbeitgebers
  • Personalien (Name, Geburtsdatum, Wohnort)
  • Stellenbezeichnung und der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung (Funktion des Arbeitnehmers sowie die Aufgabenbereiche)
  • Beurteilung der erbrachten Leistungen
  • Beurteilung des Sozialverhaltens gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
  • Begründung für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses
  • Schlussformel (Ein finaler Schlusssatz sowie eine Danksagung)
  • Unterschrift & Datum sowie ggf. Firmenstempel

Anders als beim Arbeitszeugnis muss das Zwischenzeugnis im Präsens geschrieben werden, da Sie ja auch weiterhin im Unternehmen tätig sind. Wie auch beim Arbeitszeugnis empfiehlt es sich hierbei, möglichst exakt auf die inhaltlichen Formulierungen und Satzbauten zu schauen. Idealerweise werden für das Zwischenzeugnis möglichst viele Formulierungen im “aktiv” verwendet (anstelle von “Sie ist im Unternehmen angestellt” lieber “Sie ist im Unternehmen tätig”). Auch die Schlussformel enthält häufig versteckte Andeutungen, während das Fehlen einer Abschlussformel grundsätzlich als negatives Zeichen beurteilt wird.

Guter Tipp
Arbeitszeugnisse und Zwischenzeugnisse müssen immer „wohlwollend“ formuliert sein. Personalchefs verwenden deshalb gewisse Codes, mit denen der Mitarbeiter auf einer Skala von 1 bis 6 bewertet wird. Wie Sie diese Codes entschlüsseln können und wie Sie Ihre Formulierungen in konkrete Noten umwandeln können, haben wir Ihnen in diesem Beitrag zu Codes im Arbeitszeugnis zusammengestellt.

Alternativen zum Zwischenzeugnis

Und was tun, wenn Ihr Chef Ihnen die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses einfach verweigert? Mangels gesetzlicher Regelungen können Sie nur schwer rechtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen, sollte er Ihnen das Zeugnis nicht ausstellen wollen. Aber was haben Sie für Alternativen, sollte Ihnen das offizielle Zwischenzeugnis verwehrt bleiben? 

Tätigkeitsbeschreibung

Wer weiß besser als Sie selbst, welche Aufgaben Sie in Ihrem Job regelmäßig übernommen haben und welche Projekte Sie angetrieben haben? Das können Sie durchaus nutzen. Am besten schreiben Sie detailliert auf, welche Tätigkeiten Sie übernommen haben und welche Erfahrungen Sie dabei sammeln konnten.

Mitarbeiterbeurteilung

Eine regelmäßige Mitarbeiterbeurteilung ist in vielen Unternehmen üblich. Diese können Sie als Alternative zum Zwischenzeugnis auch aktiv bei Ihrem Vorgesetzten anfragen. Aber Achtung: Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis gibt es hier keine Pflicht das Ganze wohlwollend zu verfassen. Bei einer positiven Bewertung spricht aber natürlich nichts dagegen, diese als schriftliches Dokument bei einer Bewerbung anstelle des Zwischenzeugnisses zu verwenden.

Empfehlungsschreiben

Ein Empfehlungsschreiben ist zwar in Deutschland im Vergleich zum englischsprachigen Raum eher unüblich, kann aber auch hier einer Bewerbung einen echten Mehrwert bieten. Bitten Sie hierfür einfach einen direkten Vorgesetzten, langjährigen Kollegen, Mentor oder Kunden um ein schriftliches Empfehlungsschreiben, welches Sie einer Bewerbung dann beilegen können. Das sollten Sie aber natürlich erst dann tun, wenn Sie im Vorfeld darüber gesprochen haben, dass Sie sich woanders bewerben wollen. Die Bitte um ein Empfehlungsschreiben lässt hier schließlich keinen Interpretationsspielraum mehr offen. 

Häufige Fragen zu Zwischenzeugnissen

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Das Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Arbeitszeugnis, in dem das Beschäftigungsverhältnis, aktuelle Tätigkeiten, Leistungen und das Sozialverhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten festgehalten wird. Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis wird es nicht am Ende einer Tätigkeit ausgestellt, sondern kann im laufenden Arbeitsverhältnis beantragt werden.

Habe ich ein Recht auf ein Zwischenzeugnis?

Rein formal gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Zwischenzeugnis. Allerdings handelt es sich hierbei um eine sogenannte „Nebenpflicht des Arbeitgebers“, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Das bedeutet, selbst wenn der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis im Gesetz nicht niedergeschrieben ist, können Arbeitnehmer ihn trotzdem geltend machen. Ein Rechtsanspruch ergibt sich dann aus einem „berechtigtem Interesse“.

Wann kann ich meinen Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis bitten?

Das Zwischenzeugnis können Sie jederzeit bei Ihrem direkten Vorgesetzten oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung beantragen. Häufig reicht hierfür eine formlose Mail völlig aus. Da allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf das Zwischenzeugnis besteht, sollten sie in Ihrer Anfrage erwähnen, warum Sie die Ausstellung wünschen und ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ angeben. So beugen sie auch möglichen Missverständnissen direkt vor.

In welcher Zeitform wird das Zwischenzeugnis geschrieben?

Anders als beim Arbeitszeugnis muss das Zwischenzeugnis im Präsens geschrieben werden, da Sie ja auch weiterhin im Unternehmen tätig sind.

Was sollte im Zwischenzeugnis aufgeführt sein?

Am besten beantragen Sie ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, das den Briefkopf Ihres Arbeitgebers enthält und Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Position, der genauen Beschäftigungsdauer und der Art Ihrer ausgeübten Tätigkeiten macht. Zusätzlich sollte das Zeugnis eine detaillierte Leistungsbeurteilung und einen Absatz zu Ihrem Sozialverhalten gegenüber Ihren Kollegen und Vorgesetzen enthalten.