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Code of Conduct.

Verhaltenskodex der Orizon Unternehmensgruppe (Stand: Mai 2023)

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird hier die männliche Form der Anrede genutzt. 
Natürlich sprechen wir aber grundsätzlich Personen jeden Geschlechts (m/w/d) an.

Unseren Code of Conduct können Sie sich bei Bedarf hier als PDF herunterladen.

1. Einführung.

Das Unternehmen Orizon ist ein moderner Personaldienstleister, der als Arbeitgeber ganz besonders in der Verantwortung steht: Bei unserem täglichen Tun stehen vor allem Menschen im Mittelpunkt. Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen und Bedürfnissen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns allen internen sowie allen Mitarbeitern im Kundeneinsatz und auch der Umwelt gegenüber wertschätzend verhalten und gemäß unserer unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung agieren. 

Deshalb bekennt sich die Orizon Gruppe in diesem Verhaltenskodex offiziell zu einer ökologisch, sozial und ethisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir setzen diese Grundsätze bei allen unseren Vertragspartnern sowie bei unseren Mitarbeitern voraus und sorgen dafür, dass diese beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden.

Im Sinne der Nachhaltigkeit zählt die laufende Optimierung unseres unternehmerischen Handelns und unserer Dienstleistungen zu unserem Selbstverständnis. Deshalb fordern wir Drittunternehmen der Orizon Gruppe auf, ebenfalls im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes dazu beizutragen. Zu den Drittunternehmen gehören alle Geschäftspartner wie Kunden, Lieferanten und Subunternehmen.

Der Verhaltenskodex der Orizon Unternehmensgruppe beruft sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

Der Verhaltenskodex der Orizon Unternehmensgruppe und die Gesetze und Vorschriften, die diesem zugrunde liegen sowie die Anforderungen von Standards müssen gemäß unserer Erwartungshaltung von allen unseren Geschäftspartnern entsprechend eingehalten werden.

2. Anforderungen an die Geschäftspartner.

Der Geschäftspartner engagiert sich für die Aufrechterhaltung der Menschenrechte von Arbeitnehmern. Dazu sind folgende Anforderungen einzuhalten:

2.1. Menschenrechte und Arbeitssicherheit

2.1.1. Ausschluss von Zwangsarbeit
Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeiter müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungs-verhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden.

2.1.2. Verbot von Kinderarbeit
In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Lieferanten sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre.

2.1.3. Faire Entlohnung
Der Geschäftspartner ist in der Verantwortung, sich an Mindestlöhne und Arbeitsstunden in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen zu halten und die Kompensation eines existenz-sichernden Arbeitseinkommens gemäß den Lebensbedingungen vor Ort zu gewährleisten. Orizon als Arbeitgeber hält die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit ein und stellt sicher, dass die Mitarbeiter eine angemessene Entlohnung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen und abgeschlossenen Tarifverträgen, insbesondere der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn, steht.

2.1.4. Diskriminierungsverbot
Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.

2.1.5. Gesundheitsschutz; Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Geschäftspartner ist für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz-, Sicherheitsnormen und 
-maßnahmen informiert und geschult. Den Mitarbeitern wird der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen ermöglicht.

2.2. Umwelt

2.2.1. Umweltgenehmigungen
Der Geschäftspartner ist für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, sowie internationalen anerkannten Standards zum Schutz der Umwelt verpflichtet. Er stellt sicher, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen eingeholt, auf aktuellem Stand gehalten und befolgt werden, um jederzeit gesetzeskonform zu handeln.

2.2.2. Ressourcenverbrauch, Vermeidung von Umweltbelastungen und Abfallminderung
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den Verbrauch natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie und Wasser, zu optimieren. Es werden solide Maßnahmen ergriffen, um Verschmutzung zu vermeiden und die Erzeugung von Abfall, Abwasser und Emissionen zu minimieren. Abwasser und Abfall wird vor der Einleitung bzw. Entsorgung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften angemessen gekennzeichnet und behandelt. Mitarbeitende sollten darüber aufgeklärt und ermutigt werden, ihre Auswirkungen auf die Umwelt während der Arbeit zu reduzieren.

2.2.3. Umgang mit Gefahrenstoffen
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen zu kennzeichnen und die sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherzustellen. Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen sind strikt zu befolgen. Stoffbeschränkungen und Produktsicherheitsanforderungen, die durch geltende Gesetze und Vorschriften geregelt sind, werden eingehalten.

2.3. Ethik

2.3.1. Bestechung und Korruption
Es müssen alle geltenden nationalen und internationalen Handelsrechte und Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die Regeln des Kartellrechts, der Handelskontrolle sowie Sanktionsregelungen. Jegliche Art von Bestechung, Korruption und Geldwäsche ist verboten. Zudem respektieren alle Geschäftspartner die Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner und schützen Daten und das geistige Eigentum vor Missbrauch.

2.3.2. Fairer Wettbewerb
Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten verbieten, die Preise oder Konditionen beeinflussen. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.

2.3.3. Datenschutz und Datensicherheit
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen seines Auftraggebers, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Der Lieferant hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.

3. Überwachung
Der Orizon Verhaltenskodex ist fester Bestandteil des Vertrags zwischen der Orizon Gruppe und dem Geschäftspartner und muss vollständig eingehalten werden. Das am 01. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt in diesem Zusammenhang die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in den globalen Lieferketten. Als verantwortungsvolles Unternehmen unterstützen und erfüllen wir die darin vorgegebenen Richtlinien mit größter Sorgfalt. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens gem. § 8 LkSG: Alle Personen oder Personengruppen, die im eigenen Geschäftsbereich oder innerhalb der Lieferkette von Orizon potenziell oder tatsächlich von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen betroffen sind bzw. derartige Verletzungen kennen, können hier entsprechende Hinweise abgeben. 

Der Geschäftspartner garantiert, benachteiligende Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen gegenüber der anzeigenden Person zu unterlassen und Orizon bei der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen. Im Falle des Verstoßes wird Orizon in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes reagieren. Orizon behält sich das Recht vor, zukünftig Audits oder Bewertungen durchzuführen und sicherzustellen, dass Gesetze, Regeln und Standards eingehalten werden und geeignete Maßnahmen hinsichtlich der Geschäftsbeziehung ergriffen werden, wenn Anlass zur Besorgnis besteht.

Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft. Geschäftspartner werden über neue Versionen mit wichtigen Änderungen stets informiert.

4. Kenntnisnahme und Einverständnis
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, verantwortungsvoll zu handeln und sich der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten. Der Geschäftspartner bestätigt, dass er in wirksamer Weise den Arbeitnehmern, Beauftragten, Subunternehmen und Lieferanten den Inhalt dieses Kodex kommuniziert und versichert, dass alle erforderlichen Vorkehrungen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für die Orizon Gruppe Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden. Der Verhaltenskodex der Orizon Unternehmensgruppe (Code of Conduct) ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeglicher Geschäftsbeziehungen der Orizon Unternehmensgruppe.

Ihr Kontakt zu uns:
Orizon Holding GmbH
Berliner Allee 28c
86153 Augsburg
sustainability@orizon.de
T +49 821 509910

Beschwerdeverfahren gemäß §8 LkSG
Online: orizon.crefosupply.de
Hotline: +49 2131 - 109 3434