Die Orizon Bewertungsrichtlinien
Durch die Abgabe einer Bewertung erklären Sie sich gegenüber der Orizon Holding GmbH mit diesen Nutzungsbedingungen für die Abgabe von Bewertungen einverstanden.
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Bewertungsrichtlinien gelten für sämtliche Bewertungen von Standorten, die Sie auf www.orizon.de abgeben.
§ 2 Ablauf
Bewerber, externe Mitarbeiter und Vertreter von Kundenunternehmen (fortan „der Bewertende“, was sowohl männliche als auch weibliche Nutzer meint) können ihre Erfahrungen durch die Abgabe einer Sternebewertung mit anderen Interessenten teilen. Zusätzlich ist es möglich, eine schriftliche Bewertung abzugeben.
Die Bewertungen werden im Anschluss von der Abteilung Marketing der Orizon Holding GmbH geprüft. Bei Verstößen gegen einen oder mehrere in § 3 genannte Punkte, geltende Vorschriften oder Gesetze, behält die Orizon Holding GmbH sich das Recht vor, diese Bewertung zu löschen. Allerdings übernimmt die Orizon Holding GmbH durch diese Prüfung keine Verantwortung für die Inhalte, die uns im Rahmen der Bewertungen für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
§ 3 Regeln für die Abgabe von Bewertungen
Damit es später keine Missverständnisse gibt, haben wir ein paar einfache Grundregeln für die auf www.orizon.de abgegebenen Bewertungen der Standortseiten aufgestellt. Bitte halten Sie sich an diese Vorgaben, da wir Ihre Bewertung ansonsten leider nicht berücksichtigen können.
Kommentare in Bewertungen müssen:
- der Wahrheit entsprechen.
- frei von Werbung für fremde Webseiten, Unternehmen o.ä. sein (und somit u.a. keine Links, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen enthalten).
- auf Ihren eigenen Erfahrungen basieren.
- die Rechte von Dritten achten (bspw. Urheber- und Markenrechte sind zu berücksichtigen).
- frei von vertraulichen Daten sein und/oder solchen Informationen, die die Privatsphäre von Dritten verletzt oder beeinträchtigt.
Die Bewertungen dürfen nichts enthalten, das:
- gegen geltendes Recht verstößt.
- andere zu einer Straftat anstiftet, anleitet oder generell strafbar ist.
- diskriminierend, rassistisch, beleidigend, betrügerisch, gewaltverherrlichend, anstößig, obszön, pornografisch, belästigend, bedrohend, betrügerisch, verleumderisch oder irreführend ist.
- technisch schädliche Auswirkungen haben würde (bspw. Code von Schadsoftware).
- Sie als fremde Person ausgibt.
- Nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.
Da die Orizon Holding GmbH weder in der Lage noch in der Pflicht ist, die Rechtmäßigkeit der abgegebenen Bewertungen in Gänze zu beurteilen, tun wir dies nur in Stichproben. Das Recht auf Prüfung behalten wir uns jedoch vor. Die Verantwortung für die Einhaltung der zuvor genannten Bestimmungen liegt allerdings bei der Person, die die Bewertung abgibt.
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes stellt der Bewertende die die Orizon Holding GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund dieses Verstoßes geltend gemacht werden.
Die Orizon Holding GmbH behält sich das Recht vor, Teile einer schriftlichen Bewertung zu verändern, zu entfernen oder auch in Gänze zeitweise oder endgültig nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass dies einer gesonderten Ankündigung bedarf.
Es gilt unsere Datenschutzvereinbarung.
§ 4 Veröffentlichung der Bewertungen
Bewertungen werden, solange Sie nicht gegen einen der zuvor genannten Punkte verstoßen, so schnell wie möglich freigeschaltet.
Der Bewertende räumt der Orizon Holding GmbH durch die Abgabe seiner Bewertung unentgeltlich auf Dauer das zeitlich und örtlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht ein, die Inhalte der Bewertung zu speichern, öffentlich zugänglich zu machen und in Online- (z.B. Google Products) und Printmedien zur Bewerbung des Angebotes der Unternehmen der Orizon Gruppe zu nutzen, d.h. ohne den jeweiligen Bewertenden als Autor und Urheber zu benennen. Die Bewertungen sind nach der Einstellung durch die Orizon Holding GmbH im Internet frei zugänglich und können auch von nicht registrierten Personen eingesehen werden.
§ 5 Haftung/Schlussbestimmungen
- Für die Verletzung einer sich aus Vertrag oder Gesetz ergebenden Pflicht haftet Orizon nur, wenn Orizon, ein gesetzlicher Vertreter von Orizon oder ein Erfüllungsgehilfe von Orizon die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat; eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle von Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit wird auch für sonstige Fahrlässigkeit gehaftet. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertraut.
- Die Haftung von Orizon ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden; diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Orizon den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder der Schaden in Folge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit entstanden ist. Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
- Bei einem schuldhaften Verstoß gegen § 4 dieser Bewertungsrichtlinien haftet der Bewertende gegenüber der Orizon Holding GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung kann auch dazu führen, dass der Bewertende die Orizon Holding GmbH im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder diese Richtlinien eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der Richtlinien und der Rahmenvereinbarung möglichst weitgehend entspricht.