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Mitarbeiter werben Mitarbeiter-Prämien

Wer einem Unternehmen der Orizon Gruppe erfolgreich einen neuen Mitarbeiter empfiehlt, erhält (bei Erfüllung aller Bedingungen) eine Prämie. Die Entgeltgruppierung, in der der neue Mitarbeiter eingestellt wird, leget dabei die Prämienhöhe fest:

EntgeltgruppePrämienhöheAuszahlung
EG 1 bis EG 2b300 €Auszahlung 3 Monate nach Eintritt
EG 3 bis EG 5500 €Auszahlung 3 Monate nach Eintritt
EG 6 bis EG 91.000 €500 € nach 3 Monaten + 500 € nach 6 Monaten

Grundsätzlich erfolgt eine Auszahlung erst nach erfolgreicher Einstellung eines vermittelten Kandidaten. Ab einer Prämienhöhe von 1.000 € wird die Auszahlung zudem in zwei Teilzahlungen gesplittet (s. Tabelle).

1. Teilnahme

Zur Weiterempfehlung berechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem 18. Lebensjahr, die für ein Unternehmen der Orizon Gruppe tätig sind. Kein Mitarbeiter der Orizon Holding GmbH oder ihr zugehöriger Unternehmen, der Einfluss auf die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hat, verfügt über einen Anspruch auf die ausgelobte Prämie. Interne Mitarbeiter (bspw. in den Niederlassungen oder der Zentrale) haben ausschließlich Anspruch auf Prämien für die Besetzung interner Stellen im Rahmen des „Kollegen werben Kollegen“-Programms.

2. Gültigkeit

Prämien werden nur einmalig ausgegeben und beschränken sich auf einen Empfehler pro empfohlenen Kandidaten. Die endgültige Entscheidung über eine Prämienvergabe obliegt der Orizon Holding GmbH bzw. der die Stelle ausschreibenden Tochtergesellschaft. Das Unternehmen kann sich gegen die Vergabe entscheiden. Außerdem wird keine Prämie vergeben, wenn der empfohlene Kandidat sich bereits im Bewerbungsprozess der Orizon Holding GmbH bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften befindet.

Findet eine Einstellung/Vermittlung über sechs Monate nach einer Empfehlung statt, besteht für den Empfehler kein Anspruch mehr auf den Erhalt einer Prämie.

2.1 Empfehler, die nicht (mehr) für Orizon arbeiten

Empfehler, die zum Zeitpunkt der Prämienfälligkeit nicht (mehr) bei der Orizon Holding GmbH bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften angestellt sind, müssen ihre Bankdaten für die Auszahlung der Prämie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Prämienanspruches dem für die Stelle zuständigen Ansprechpartner mitteilen.

Erfolgt diese Mitteilung nicht rechtzeitig oder gar nicht, verfällt der Anspruch auf Auszahlung. Wir sind jedoch stets darum bemüht, jedem Empfehler eine verdiente Prämie zukommen zu lassen.

Nicht (mehr) bei uns beschäftigte Empfehler sind für eine ordnungsgemäße Versteuerung der empfangenen Prämien z. B. im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung selbst verantwortlich und werden darauf auch hingewiesen.

3. Änderungen und Streitigkeiten

3.1 Änderungen durch Orizon

Die Orizon Holding GmbH bzw. ihre jeweilige Tochtergesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigungen Änderungen am Empfehlungsprogramm vorzunehmen, oder es komplett einzustellen.

3.2 Streitigkeiten mit Orizon

Als Gerichtsstand wird Augsburg vereinbart. 

  1. Im Falle von Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss etwaiger Verweisungen auf internationale Rechtsbestimmungen.
  2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Regeln sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gemäß Satz 1 bedarf ebenfalls der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regeln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder diese Regeln eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der Regeln möglichst weitgehend entspricht.