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FAQ zur Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)

Wenn es bei Ihnen an der Zeit für eine berufliche Veränderung ist, Sie eine Gelegenheit zum Wiedereinstieg suchen oder einfach verschiedene Unternehmen kennenlernen möchten, ist Zeitarbeit eine mehr als geeignete Lösung für Sie! Werden Sie ein Teil von Orizon und nutzen Sie unsere vielfältigen Möglichkeiten zur Karriereentwicklung. Im Folgenden beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema.

1. Was ist Zeitarbeit und wer ist dabei mein Arbeitgeber?

Zeitarbeit in Deutschland (auch als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalüberlassung bekannt) bedeutet, dass der Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Personaldienstleister eingeht, also mit diesem einen Arbeitsvertrag für eine Festanstellung unterschreibt. Das Personaldienstleistungsunternehmen ist also der eigentliche Arbeitgeber und dafür zuständig, dass der Mitarbeiter in Arbeit gebracht wird und einem Kunden- bzw. Einsatzunternehmen überlassen wird. Meistens ist der Personalbedarf in den Kundenunternehmen vorübergehend, die Einsätze können kurz- oder längerfristig sein. Das kommt ganz darauf an, in welcher Branche, in welchem Tätigkeitsfeld und bei welchem Kunden Sie im Einsatz sind. Unternehmen können so schnell und flexibel auf den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt reagieren. Als Arbeitnehmer haben Sie ebenfalls eine solche Flexibilität und die Möglichkeit, in unterschiedlichen Firmen zu arbeiten.

Bei Orizon sind Sie als Zeitarbeitnehmer fest angestellt. Dabei übernehmen wir alle üblichen Arbeitgeberpflichten: Sie erhalten ein attraktives Gehalt, eine Vielzahl von Sozialleistungen und unterliegen allen gesetzlichen Regelungen, wie zum Beispiel dem Kündigungsschutz. Damit haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Angestellte auch.

Wird ein Einsatz bei einem Kunden beendet, kümmert sich das Zeitarbeitsunternehmen entweder darum, einen neuen Einsatz für Sie zu finden oder das Kundenunternehmen entschließt sich dazu, Sie zu übernehmen. Ist letzteres der Fall, wird Ihr Vertrag mit dem Personaldienstleister beendet und Sie schließen einen neuen Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen ab. Ihr Arbeitszeugnis bekommen Sie bei Ihrem Austritt vom Zeitarbeitgeber ausgestellt, der dieses mit Hilfe der Informationen vom Kundenunternehmen anfertigt. Wie bei jedem anderen Arbeitgeber haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich jederzeit ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

2. Wann ist Zeitarbeit sinnvoll?

Arbeitnehmerüberlassung bietet sich beispielsweise im Rahmen Ihrer Berufsorientierung, Ihres Wiedereinstiegs in den Beruf oder auch bei der Erweiterung Ihrer fachlichen Qualifikationen an. In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, bei uns zwischen vielen abwechslungsreichen Jobs in interessanten Unternehmen und spannenden Branchen zu wählen. So können Sie in vielen verschiedenen Bereichen Erfahrungen sammeln. Sie wollen die Arbeitnehmerüberlassung als Sprungbrett nutzen? Auch dann sind Sie bei uns richtig, denn in vielen Fällen folgt nach dem zeitlich begrenzten Einsatz eine Festanstellung zwischen Ihnen und unseren Kunden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • attraktives, tariflich geregeltes Gehalt
  • Sozial- und Sonderleistungen (siehe Orizon PlusPunkte)
  • unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • hohe Übernahmechancen
  • spannende, abwechslungsreiche Einsätze
  • Möglichkeit zur Berufsorientierung
  • Chance auf einen Wiedereinstieg in den Beruf

3. Wo wird Zeitarbeit eingesetzt?

Leiharbeit ist prinzipiell in fast jeder Branche möglich und betrifft nicht mehr nur das produzierende Gewerbe. In Unternehmen aus der Metall- und Elektroindustrie sind aber nach wie vor die meisten Angestellten Leiharbeiter. Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (im Januar 2017) zufolge sind die ausgeübten Tätigkeiten in der Leiharbeit wie folgt verteilt:

  • ca. 30% in Verkehr, Logistik und Reinigung
  • 28% in der Metall- und Elektrobranche
  • 13% in weiteren Fertigungsberufen bzw. der Landwirtschaft
  • 8% im Bereich Buchhaltung, Verwaltung, Recht bzw. Gesundheit, Erziehung, Soziales, Kultur
  • 7% im Bereich Architektur, Bau, Naturwissenschaften
  • 5% kaufmännische Dienstleistungen, Vertrieb, Handel Tourismus

4. Welchen Lohn erhalten Zeitarbeitnehmer und wer zahlt diesen?

Orizon ist Mitglied im iGZ (einer der beiden großen Verbände der Zeitarbeitsbranche neben dem BAP) und wendet einen Tarifvertrag an. In diesem sind zehn unterschiedliche Entgeltgruppen festgelegt. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit, also die unterste Entgeltgruppe, beträgt aktuell 12,43 Euro bei ungelernten Tätigkeiten. Wenn Sie eine Ausbildung, den Meister oder Techniker oder sogar ein Studium in der Tasche haben, kann Ihr Verdienst natürlich deutlich höher liegen. Ihre wirtschaftliche Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter ist durch die Sozialversicherung selbstverständlich gewährleistet.

In vielen Branchen gibt es zudem weitere Zuschläge, die sogenannten Branchenzuschläge.
Aktuell existieren Branchenzuschläge u.a. in den folgenden Bereichen:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemische Industrie
  • Kautschukindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Schienenverkehrsbereich
  • Druckindustrie
  • Holz, Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Kali- und Steinsalzbergbau

Viele Menschen, darunter auch 78,8 % der befragten Arbeitnehmer der Orizon Arbeitsmarktstudie 2014, wissen allerdings nichts von Branchenzuschlagstarifen und was sich dahinter verbirgt, oder ob und wie Sie von diesen profitieren können. Selbst unter zeitarbeitserfahrenen Arbeitnehmern sind die Zuschläge den meisten (64,8 %) unbekannt. Dabei beträgt der Anteil an branchenzuschlagspflichtigen Einsätzen bei Orizon 65,2%, also fast zwei Drittel der gesamten Einsätze bei einem Kundenunternehmen. Ziel der Branchenzuschläge ist es, faire Löhne zu zahlen und für das Wohl der Mitarbeiter zu sorgen.

Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern), soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Seit 1. April 2017 gilt eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Danach müssen diese entweder fest angestellt oder durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzt werden. Auf noch laufende Fremdpersonaleinsätze hat die Überlassungshöchstdauer vorerst keinen Einfluss. Diese werden bei der Berechnung der Überlassungshöchstdauer nicht berücksichtigt. Nach 9 Monaten steht den Leiharbeitern derselbe Lohn zu wie der restlichen Stammbelegschaft, wenn sie in ein- und demselben Entleihbetrieb gearbeitet haben.

Sie erhalten Ihren Lohn direkt von Ihrem Arbeitgeber, dem Personaldienstleistungsunternehmen, und nicht vom Einsatzbetrieb, also dem Unternehmen, in dem Sie befristet arbeiten. Das ist entgegen einiger Gerüchte übrigens auch an gesetzlichen Feiertagen der Fall (natürlich sofern diese auf Werktage fallen, an denen Sie normalerweise arbeiten würden). Hier greift das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz.

5. Wie lange arbeite ich im Unternehmen des Kunden?

Die Einsatzdauer kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt vom jeweiligen Fall ab. Das bedeutet, einige Einsätze bei einer Firma können nur wenige Tage dauern, während andere sich durchaus auch über mehrere Monate erstrecken können. Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sieht vor, dass die Überlassungshöchstdauer des Leiharbeiters im selben Entleihbetrieb 18 Monate beträgt. Dann muss der Zeitarbeiter das Kundenunternehmen verlassen oder er wird dort fest übernommen. Davon können Gewerkschaften und Arbeitgeber auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen allerdings abweichen. Auf noch laufende Fremdpersonaleinsätze hat die Überlassungshöchstdauer vorerst keinen Einfluss.

Und werden Zeitarbeitnehmer richtig im Kundenunternehmen integriert?

Fakt ist, wo viele ein Konkurrenzverhältnis und Anfeindungen vermuten, zeigt sich ein harmonisches Miteinander. Zeitarbeitnehmer und Stammbelegschaft kommen gut miteinander aus und sehen die Zusammenarbeit  sogar oft als Vorteil an. Laut der Orizon-Studie 2014 glauben 72,3 % der Vollbeschäftigten, in deren Umfeld Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden, dass diese gut in die Belegschaft integriert sind. Die Zeitarbeitnehmer selbst fühlen sich sogar zu 82,1 % gut integriert.

Darüber hinaus empfinden es viele Zeitarbeitnehmer als Vorteil, durch das Personaldienstleistungsunternehmen, bei dem sie eingesetzt sind, besonders intensiv betreut zu werden. Ganze 84,4 Prozent sind mit der Betreuung durch ihren Personalberater zufrieden und pflegen ein auf Gegenseitigkeit beruhendes, respektvolles Verhältnis zu ihren Vorgesetzten im Kundenunterunternehmen (80,4 Prozent).

6. Was passiert, wenn es vorübergehend keine Arbeit gibt?

Sollte es einmal vorkommen, dass sich für einige Zeit kein neuer Einsatz für einen Mitarbeiter findet, erhält dieser natürlich weiterhin sein vertraglich vereinbartes Gehalt. Während der Personaldienstleister ein neues Einsatzunternehmen sucht, ist der Angestellte dann in aller Regel zu Hause und auf Abruf bereit. Sobald dann ein neues Einsatzunternehmen gefunden ist, kann der Mitarbeiter vom einen auf den anderen Tag wieder ganz normal die Arbeit aufnehmen.

7. Wer zahlt meinen Lohn bei Krankheit?

Wenn Sie krank sind, müssen Sie das unverzüglich am ersten Tag Ihrer Krankheit sowohl dem Personaldienstleister als auch dem Kundenunternehmen melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wie jeder andere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer erhalten natürlich auch Zeitarbeitnehmer eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dabei gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§§ 2 und 3).

8. Gibt es eine Probezeit? Und wenn ja, wie lange dauert diese?

Die vertraglich vereinbarte Probezeit bei Orizon beträgt sechs Monate.

9. Kann mir in der Zeitarbeit einfach so gekündigt werden?

Der Einsatz des Zeitarbeitnehmers kann vom Kundenunternehmen beendet werden. Das Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleistungsunternehmen bleibt aber vorerst bestehen und Ihr Lohn oder Gehalt wird weiter gezahlt. Unsere Aufgabe ist es nun, Ihnen einen neuen Einsatz zu suchen und uns um Ihre Karriere zu kümmern. Sollte Ihnen dann dennoch vom Zeitarbeitsunternehmen gekündigt werden, unterliegen Sie in jedem Fall einem Kündigungsschutz sowie Kündigungsfristen.

Während der Probezeit betragen diese

  • in den ersten vier Wochen zwei Tage,
  • in den ersten drei Monaten eine Woche
  • und im vierten bis sechsten Monat zwei Wochen.

Nach der Probezeit betragen diese

  • bei weniger als zwei Jahren vier Wochen (zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats),
  • ab zwei Jahren einen Monat (zum Ende eines Kalendermonats),
  • ab fünf Jahren zwei Monate (zum Ende eines Kalendermonats)
  • und ab acht Jahren drei Monate (zum Ende eines Kalendermonats).

Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und gilt auch für Zeitarbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat

10. Wie verhält es sich in der Zeitarbeit mit dem Thema Arbeitsschutz?

Als Zeitarbeitnehmer unterliegen Sie gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes genauso wie jeder andere Arbeitnehmer. Darum hat sich der Personaldienstleister zu kümmern. Dazu gehört zum Beispiel, die im Rahmen der gesetzlichen Unfallverhütung notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen und über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen Zeitarbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sein können, aufzuklären. Begutachtet wird das durch die Arbeitsschutzmanagement-Bescheinigung (AMS).

11. Wie sind die Chancen auf die Übernahme in eine Festanstellung?

Viele Zeitarbeitnehmer werden auch direkt vom Kundenunternehmen übernommen. Man spricht hierbei vom sogenannten "Klebeeffekt". Die Orizon Arbeitsmarktstudie 2015 ergab, dass dies bei rund 34% der Befragten Arbeitnehmer mit Zeitarbeitserfahrung der Fall war. Weitere 36% fanden im Anschluss an ihr Zeitarbeitsverhältnis direkt eine Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber.

12. Temp to perm: Arbeitnehmerüberlassung mit anschließender Vermittlung

Sie wünschen sich eigentlich eine Festanstellung direkt bei einem unserer Kunden? Kein Problem, denn als Personaldienstleister versuchen wir natürlich, das Beste für Sie als Bewerber herauszuholen und Ihren Wünschen entgegenzukommen. Ideal eignet sich hierfür unsere Dienstleistung Temp to perm.

Hier gilt: Sie lernen das Einsatzunternehmen, die Arbeitsabläufe und Strukturen als Arbeitnehmer unverbindlich und ohne zeitliche Befristung kennen. Sobald beide Seiten feststellen, dass die gegenseitigen Erwartungen erfüllt werden, kann der Arbeitgeber Sie in eine Festanstellung übernehmen.

Sollten Sie sich gegen eine Festanstellung entscheiden, auch kein Problem. Dann bemühen wir uns darum, Sie in einen anderen Einsatz zu vermitteln.

Sie haben Interesse? Dann schauen Sie sich direkt in unserer Jobbörse nach dem für Sie passenden Job um. Natürlich freuen wir uns auch über Ihre Initiativbewerbung.