Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
elterngeld

ElterngeldPlus: kombiniere, kombiniere …!

Das „ElterngeldPlus“ ist da. Seit 01. Juli 2015 soll die neue Variante des Elterngeldes jungen Paaren mehr Zeit für ihr Kind verschaffen, ohne dass die Karriere zu kurz kommt. Wir erklären, was Mütter und Väter nun beachten müssen. 

„Eine neue Leistung für die Generation Vereinbarkeit.“ Diese klangvolle Bezeichnung wählt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Vorwort der offiziellen Broschüre, um das ElterngeldPlus zu umschreiben. Erdacht wurde die neue Variante des Elterngeldes, bis 2007 als Erziehungsgeld bekannt, um Teilzeitarbeit für junge Eltern finanziell attraktiver zu gestalten. Die neuen Bestimmungen sollen für mehr Flexibilität für einen beruflichen Wiedereinstieg noch während der Elternzeit sorgen und Teilzeitarbeit für junge Eltern finanziell attraktiver gestalten. Wer möchte, kann aber auch nach wie vor das herkömmliche Elterngeld (das nun „Basiselterngeld“ heißt) beziehen.

Damit sich die Umgestaltungen im Rahmen des ElterngeldPlus auch wirklich lohnen, gilt es jedoch, eine Reihe von Faktoren zu beachten. „Kurz gesagt belohnt das neue Modell alle Eltern, die schnell in ihren Job zurückkehren“,  erklärt Jana Schaffrath, Personalexpertin bei Orizon.  „Bei vielen Eltern wird es zunächst für Verwirrung sorgen, dass nun auch komplizierte Kombi-Modelle möglich sind.“

elterngeldplus

Alles neu: längere Bezüge und flexiblere Elternzeit

Grundsätzlich werden Eltern, die sich für einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg entscheiden, seit dem 01. Juli  stärker finanziell gefördert als bisher, da sie die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern können. Sie dürfen entscheiden, ob sie einen Monat Basiselterngeld in zwei Bezugsmonate ElterngeldPlus umwandeln möchten. Die bisher maximal möglichen 14 Bezugsmonate Basiselterngeld lassen sich so auf 28 Bezugsmonate ElterngeldPlus ausweiten. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt jedoch bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. 

Besonders profitieren können auch Paare, die sich die elterlichen Aufgaben teilen. Wer parallel für vier Monate 25 bis 30 Stunden in der Woche arbeitet, erhält den sogenannten „Partnerschaftsbonus“  in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Auf diese Weise lässt sich die Betreuungszeit sogar auf 32 Monate verlängern. So schafft das neue Elterngeld insbesondere für Väter einen großen Anreiz, sich stärker an der Kindererziehung zu beteiligen.

Wie die Aufteilung und die damit verbundenen Kombinationen aussehen können, verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele:

Erziehungsgelder und Elterngeld und Partnerschaftsbonus - Statistik
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Erziehungsgelder: Wer clever kombiniert, bekommt mehr vom Staat

„Da alle Varianten des Elterngeldes – also Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – untereinander kombinierbar sind, können Eltern ihre Finanzen damit durchaus verbessern“, erläutert Jana Schaffrath. Doch dazu gilt es, clever zu kombinieren – und das ist gar nicht so einfach. „Wer einen Antrag auf Elterngeld stellen möchte, sollte sich zuvor intensiv beraten lassen, sich rechtzeitig eingehend mit den verschiedenen Modellen auseinandersetzen und durchrechnen, wie die Höhe des Elterngeldes bei verschiedenen Kombinationen ausfallen würde. Wie lange soll die Arbeitspause dauern? Wann lohnt es sich, die Steuerklasse zu wechseln? Wie sieht es mit einem Geschwisterbonus aus? Diese und viele weitere Fragen spielen dabei eine Rolle.“

Beratung und Antragstellung

Beraten lassen können – und sollten – sich Eltern bei den jeweils zuständigen Elterngeldstellen. Dort können Sie auch Ihren Antrag auf Elterngeld stellen. Eine gute Anlaufstelle im Netz bietet auch Elterngeld.net, eine Seite, die sich auf Infos und Beratungsleistungen rund um den Themenkomplex Mutterschutz, Elterngeld & Co. spezialisiert hat.

Wer wissen möchte, ob sich Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder doch eine Kombination aus beidem am ehesten lohnt, kann den Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nutzen. Dieser hilft dabei, die Höhe des Elterngeldes zu ermitteln und im Wirrwarr von Kombinationsmöglichkeiten, Ansprüchen und optionalen Boni nicht den Überblick zu verlieren. Auf der Website des BMFSFJ findet sich zudem eine Broschüre zum Download, die die Modalitäten der neuen Regelungen detailliert beleuchtet – Rechenbeispiele inklusive.

Das neue Elterngeld beantragen, können alle Mütter und Väter, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 auf die Welt gekommen sind. Dabei gilt, dass jeder Elternteil einmal einen Antrag auf ElterngeldPlus für sich stellen kann. Auch eine Kombination aus ElterngeldPlus und anderen Sozialleistungen ist prinzipiell denkbar. „Ab dem 15. Lebensmonat ihres Kindes könnten Mütter und Väter das ElterngeldPlus theoretisch auch parallel zum Betreuungsgeld beziehen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das landläufig auch als ‚Herdprämie‘ bekannte Betreuungsgeld im Juli in seiner bisherigen Form jedoch für verfassungswidrig erklärt hat, muss die Bundesregierung zunächst einmal prüfen, wie die Leistung zukünftig umzusetzen ist.“